FAQ

FAQ

1. Muss für die beiden Auftritte ein unterschiedliches Programm angeboten werden? 

  • Nein, wir gehen davon aus, dass die Besucher_innen des Chorfests Interesse haben, möglichst viele bzw. alle Chöre zu hören. Es darf also gern das gleiche Programm zwei Mal gesungen werden.

2. Darf für die beiden Auftritte ein unterschiedliches Programm angeboten werden? 

  • Selbstverständlich gern. Es könnte ja zum Beispiel sein, dass zu viele Lieblingschorstücke den Zeitrahmen von 20 Minuten sprengen.

3. Muss der 20-Minuten-Zeitrahmen genau eingehalten werden?

  • Also, wenn das Programm nur 15 Minuten dauert: kein Problem. Wenn aber 25 Minuten überschritten werden, sprengt dies das System.

4. Welches technische Equipment steht zur Verfügung? 

  • Nach derzeitigem Stand stehen im Trinitatis- und Schlosshof Beschallungsanlagen bereit. Alles Weitere, z. B. Keyboard, Instrumente, Tonabnehmer für Gitarre, Percussion etc. muss vom jeweiligen Ensemble selbst mitgebracht werden. 

5. Wie sieht es mit einer Bewirtung aus? 

  • An jedem Auftrittsort (Ausnahme: Schlosspark) werden einfache Speisen und Getränke angeboten, z. B. Kaffee, Kuchen, kalte Getränke, Gegrilltes und bebutterte Backwaren oder so.

6. Gibt es einen Ortsplan, auf dem die Auftrittsorte zu ersehen sind? 

  • Den gibt es - sobald die einzelnen Auftrittsorte feststehen. Ein solcher Plan wird auch auf die Flyer übernommen. Und natürlich auf dieser Website veröffentlicht.

7. Wie kommt man am besten nach Rottenbauer

  • Von Würzburg aus: mit der Straßenbahn (Linie 5. Endhaltestelle "Rottenbauer"). Von dort geht man zu Fuß etwa 300 m bis zum Ortskern.
    Mit dem Auto fährt man (von Würzburg aus) auf der B 19 in Richtung Bad Mergentheim. Auf der Lindflurer Höhe links abbiegen, ca. 500 m nach dem Ortsschild wiederum links abbiegen zum tegut-Parkplatz. Von dort geht man zu Fuß etwa 300 m bis zum Ortskern.

8. Wie wird das Chorfest beworben

  • Durch Plakate, Flyer, Presse, Rundfunk ... - wobei Intensität und Gestaltung der Werbung für das Chorfest naturgemäß nicht ausschließlich in der Hand des Veranstalters liegen. Wir freuen uns, wenn die teilnehmenden Chormitglieder bei Bekannten und Freunden Werbung für die Veranstaltung (z. B. durch Mundpropaganda und Verteilen der Flyer) machen.

9. Sind die mitwirkenden Personen versichert

  • Als Mitglied im Fränkischen Sängerbund ist der veranstaltende Gesangverein Concordia durch einen Gruppenversicherungsvertrag mit der ARAG für alle beteiligten Personen versichert, soweit sie namentlich gelistet sind: Chormitglieder, (nichtgewerbliche) Helfer. Dies gilt auch für Personen, die nicht Vereinsmitglieder sind.

10. Gibt es Sitzmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher?

  • Jeder Auftrittsort ist mit ausreichend Sitzmöglichkeiten ausgestattet. Verantwortung dafür trägt der Veranstalter.

11. Wer ist für den Erwerb von Kopier- und Aufführungsrechten verantwortlich?

  • Die Wahrung der Urheberrechte zur Veröffentlichung und Nutzung von Chornoten verantwortet jeder einzelne Chor selbst. Für das gemeinsame Singen am Schluss der Veranstaltung zeichnet der Veranstalter (Gesangverein Concordia Rottenbauer) verantwortlich. Die Anmeldung der Auftritte bei der GEMA sowie dadurch anfallende Gebühren für sämtliche Liedvorträge übernimmt ebenfalls der Gesangverein Concordia (über den Fränkischen Sängerbund).

12. Wo kann geparkt werden?

Als Parkmöglichkeit steht der große tegut-Parkplatz (Schleifweg 9, 97084 Würzburg-Rottenbauer) zur Verfügung. Von dort sind es ca. 300 m bis zum Ortskern und den Auftrittsorten.